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StiftKStBegV

Eingangsformel

Verordnung über die Steuerbegünstigung von Stiftungen, die an die Stelle von Familienfideikommissen getreten sind

Auf Grund des § 108 Abs. 2 der Reichsabgabenordnung wird mit Zustimmung des Reichsrats folgendes bestimmt:
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR001010926

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2934a10da3a0503c7b37dad61d93fb6ef460536e14757f81ddbe9a270f13e0a4

XML-Quelle beim Herausgeber