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StiftBTG

§ 32

Gesetz über die Bildung und Tätigkeit von Stiftungen

(1) Dieses Gesetz tritt am 24. September 1990 in Kraft.
(2) § 9 des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch vom 19. Juni 1975 (GBl. I Nr. 27 S. 517) wird aufgehoben.

Fußnoten und Hinweise der Quelle

§ 32 Abs. 2 Kursivdruck: Aufhebungsvorschrift
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: DDNR014830990

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6d39e12e2603da304d9b2216bdd46826167a827a2ec81649d4c8647ff4293841

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