SterilEntschAufhG
§ 2
Gesetz zur Aufhebung von Sterilisationsentscheidungen der ehemaligen Erbgesundheitsgerichte
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR250140998
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b5618c63dd15e35ff66c5c631ff2ca61b016a7b18fddd37d1ab9d359282d9af7