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StBVV

§ 2Sinngemäße Anwendung der Verordnung

Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften

Ist in dieser Verordnung über die Gebühren für eine Berufstätigkeit des Steuerberaters nichts bestimmt, so sind die Gebühren in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung zu bemessen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 V v. 19.12.2025 I Nr. 372

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR014420981

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 09c065d24e899388d2d76d21ae7b852f606166fcf78e7e7483182f43528cc3d5

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