StBAPO
§ 38Prüfungsfächer
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten
- 1.
- Allgemeines Abgabenrecht,
- 2.
- Steuern vom Einkommen und Ertrag,
- 3.
- Umsatzsteuer,
- 4.
- Buchführung und Bilanzwesen sowie
- 5.
- Steuererhebung oder Staats- und Verwaltungskunde oder eine Kombination aus diesen beiden Fächern.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Sonst: Ersetzt V 2030-21-2 v. 21.7.1977 I 1353 (StBAPO 1977)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR190900022
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 406afe1d44a7f289a9f81ef6d0091100bed54c66988b4278010e09da643760a1