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StAbzVeranlZÜV

Allgemeine Hinweise

Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für das Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren auf das Bundeszentralamt für Steuern und zur Regelung verschiedener Anwendungszeitpunkte

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 29.6.2013 +++)

Die V wurde als Artikel 1 der V v. 24.6.2013 I 1679 von der Bundesregierung und dem Bundesministerium der Finanzen mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Sie ist gem. Art. 4 dieser V am 29.6.2013 in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR167910013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 539438184de756f5a321b4f85bfa4050ba27341bbd36408da0b7a94f6cdcefe9

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