StabG
§ 2
Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft
- 1.
- die Stellungnahme zu dem Jahresgutachten des Sachverständigenrates auf Grund des § 6 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes über die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vom 14. August 1963 (Bundesgesetzbl. I S. 685) in der Fassung des Gesetzes vom 8. November 1966 (Bundesgesetzbl. I S. 633);
- 2.
- eine Darlegung der für das laufende Jahr von der Bundesregierung angestrebten wirtschafts- und finanzpolitischen Ziele (Jahresprojektion); die Jahresprojektion bedient sich der Mittel und der Form der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, gegebenenfalls mit Alternativrechnungen;
- 3.
- eine Darlegung der für das laufende Jahr geplanten Wirtschafts- und Finanzpolitik.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 267 V v. 31.8.2015 I 1474
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR005820967
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 066cc108248b7e216f5a0e0aa2ed2039f08a7d76a5077672f0e440c8e9b0cf79