SprAuG
§ 9Ausschluß von Mitgliedern, Auflösung des Sprecherausschusses und Erlöschen der Mitgliedschaft
Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten
- 1.
- Ablauf der Amtszeit,
- 2.
- Niederlegung des Sprecherausschußamtes,
- 3.
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses,
- 4.
- Verlust der Wählbarkeit,
- 5.
- Ausschluß aus dem Sprecherausschuß oder Auflösung des Sprecherausschusses aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung oder
- 6.
- gerichtliche Entscheidung über die Feststellung der Nichtwählbarkeit nach Ablauf der in § 8 Abs. 1 Satz 3 bezeichneten Frist, es sei denn, der Mangel liegt nicht mehr vor.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 6e G v. 16.9.2022 I 1454
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR023160988
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5215aad274e43168ad8bf58c25b37d017633290ab761d31b8af88edef301c292