Sport/FitnessAusbV
§ 6Abschlussprüfung
Verordnung über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann/zur Sport- und Fitnesskauffrau
- 1.
- Kaufmännische Steuerung von Sport- und Fitnessaktionen,
- 2.
- Angebotsentwicklung und Verkauf,
- 3.
- Trainingsplanung und Beratung,
- 4.
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
- 1.
- Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- a)
- Veranstaltungen planen, bewerben und ihre Durchführung organisieren,
- b)
- Beschaffungsvorgänge bearbeiten,
- c)
- Kosten kalkulieren und Finanzierung sicherstellen,
- d)
- Controlling für Veranstaltungen durchführen,
- e)
- Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz beachten sowie
- f)
- Rechnungsvorgänge bearbeiten
kann; - 2.
- der Prüfling soll praxisbezogene schriftliche Aufgaben bearbeiten;
- 3.
- die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.
- 1.
- Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- a)
- Leistungsangebote unter Berücksichtigung von Märkten und Zielgruppen entwickeln,
- b)
- Personaleinsatz planen und arbeitsrechtliche Regelungen beachten,
- c)
- Produkte und Dienstleistungen verkaufen,
- d)
- Maßnahmen zur Kundengewinnung und zur Kundenbindung anwenden sowie
- e)
- qualitätssichernde Maßnahmen planen und die Sicherheit des laufenden Betriebes gewährleisten
kann; - 2.
- der Prüfling soll praxisbezogene schriftliche Aufgaben bearbeiten;
- 3.
- die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
- 1.
- Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- a)
- Trainingspläne erstellen und Kunden die Umsetzung erläutern,
- b)
- Kunden beraten sowie
- c)
- Gespräche situationsgerecht führen
kann; - 2.
- der Prüfling soll eine schriftliche Aufgabe und eine Gesprächssimulation durchführen, wobei die schriftliche Aufgabe die Erstellung eines Trainingsplanes umfasst;
- 3.
- die Durchführung der schriftlichen Aufgabe wird mit 40 Prozent und die Durchführung der Gesprächssimulation mit 60 Prozent gewichtet;
- 4.
- die Prüfungszeit für die schriftliche Aufgabe beträgt 30 Minuten und für die Durchführung der Gesprächssimulation 15 Minuten.
- 1.
- Der Prüfling soll nachweisen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann;
- 2.
- der Prüfling soll praxisbezogene schriftliche Aufgaben bearbeiten;
- 3.
- die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
| 1. | Prüfungsbereich Kaufmännische Steuerung von Sport- und Fitnessaktionen | 30 Prozent, |
| 2. | Prüfungsbereich Angebotsentwicklung und Verkauf | 30 Prozent, |
| 3. | Prüfungsbereich Trainingsplanung und Beratung | 30 Prozent, |
| 4. | Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde | 10 Prozent. |
- 1.
- im Gesamtergebnis mit mindestens "ausreichend",
- 2.
- in mindestens drei Prüfungsbereichen mit mindestens "ausreichend" und
- 3.
- in keinem Prüfungsbereich mit "ungenügend" bewertet worden sind.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR125210007
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): afe292b3d6d40d47895b23a9de81196b4a770d5ca766abc2cf67a927aae77720