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Sport/FitnessAusbV

§ 2Dauer der Berufsausbildung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann/zur Sport- und Fitnesskauffrau

Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR125210007

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): afe292b3d6d40d47895b23a9de81196b4a770d5ca766abc2cf67a927aae77720

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