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SpitzSignalV

Verordnung zur Einführung eines einheitlichen Spitzensignals für Eisenbahnen des nichtöffentlichen Verkehrs

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR212690957

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a81db18a3b2b47e07f243bedd6631b404b7ed34af6d615d30c133d7a0b290cb2

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