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Art 2
- 1.
- Änderung der Zuständigkeit und Benennung der in den Anhängen 2, 3, 4 und 6 der Verwaltungsvereinbarung bezeichneten Versicherungsträger und anderen Stellen;
- 2.
- Weitergeltung und Ergänzung der im Anhang 5 Teil I der Verwaltungsvereinbarung aufzuführenden, für die Bundesrepublik Deutschland verbindlichen zwischen- und überstaatlichen Bestimmungen;
- 3.
- Änderung und Ergänzung der im Anhang 5 Teil II der Verwaltungsvereinbarung aufgeführten Zahlungsvorschriften;
- 4.
- Änderung des Anhangs 7 der Verwaltungsvereinbarung über die Bezugszeiträume der Familienbeihilfen im Falle eines Wohnortwechsels der Berechtigten.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 241 V v. 31.10.2006 I 2407
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR203820990
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b092c506fe04c731c6a225be5d3bf20d0ba270c3125d686e0cfff0e515be519c