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Art 1

Gesetz zu dem Zweiten Zusatzabkommen vom 6. März 1995 zum Abkommen vom 7. Januar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über Soziale Sicherheit und zu der Zweiten Zusatzvereinbarung vom 6. März 1995 zur Vereinbarung vom 21. Juni 1978 zur Durchführung des Abkommens

Den folgenden, in Bonn am 6. März 1995 unterzeichneten zwischenstaatlichen Übereinkünften wird zugestimmt:
1.
dem Zweiten Zusatzabkommen zum Abkommen vom 7. Januar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über Soziale Sicherheit (BGBl. 1976 II S. 1357), das durch das Zusatzabkommen vom 2. Oktober 1986 (BGBl. 1988 II S. 82) geändert wurde,
2.
der Zweiten Zusatzvereinbarung zur Vereinbarung vom 21. Juni 1978 zur Durchführung des Abkommens (BGBl. 1979 II S. 566), das durch die Zusatzvereinbarung vom 2. Oktober 1986 (BGBl. 1988 II S. 82) geändert wurde.
Das Zweite Zusatzabkommen und die Zweite Zusatzvereinbarung werden nachstehend veröffentlicht.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR030120996

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f01c2baed521533818adb5965a52cfd9eb58642d2e7f5b239d756416ef1bb3a0

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