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Art 5

Gesetz zu dem Abkommen vom 6. November 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Portugiesischen Republik über Soziale Sicherheit

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(2)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR204730968

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9e319e114f76bc03eaa13a6b56d1b5b6d2a264becb41d64077f7eaff631b9132

XML-Quelle beim Herausgeber