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Art 3

Gesetz zu dem Abkommen vom 10. März 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Korea über Soziale Sicherheit

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 24 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR091420001

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cb4d0f53b3dc68cd729cc6d30cd1b55d7eab41f433ec8dff20d803e95ef22535

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