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SozSichAbkG PHL

Art 1

Gesetz zu dem Abkommen vom 19. September 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik der Philippinen über Soziale Sicherheit

Folgenden in Berlin am 19. September 2014 unterzeichneten zwischenstaatlichen Übereinkünften wird zugestimmt:
1.
dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik der Philippinen über Soziale Sicherheit,
2.
der Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens vom 19. September 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik der Philippinen über Soziale Sicherheit.
Das Abkommen und die Durchführungsvereinbarung werden nachstehend veröffentlicht.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR041720015

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 311db202e825c87d8a807b9cc1ad2f566cb9afc82e9f66633ddc08b505a281e0

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