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SozSichAbkAUT1995G

Art 1

Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Oktober 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Soziale Sicherheit

Dem in Wien am 4. Oktober 1995 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Soziale Sicherheit wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR031220998

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 137a5c93bdccee414ac9a8d8fceba61ee8970d59f785156787367717487efdb0

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