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Art 1

Gesetz zu dem Abkommen vom 23. September 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien über Soziale Sicherheit

Dem in Tirana am 23. September 2015 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien über Soziale Sicherheit wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR075520016

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7e0f2bb9c346e2811bcf00f7a833d1f7d2d7cad584fc9e8055685d6cabc339de

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