SortSchBek 1993
(XXXX)
Bekanntmachung über die Gewährung eines dem Sortenschutz entsprechenden Schutzes im Ausland
Ein dem Sortenschutz nach dem Sortenschutzgesetz entsprechender Schutz wird deutschen Staatsangehörigen oder Personen mit Wohnsitz oder Sitz im Inland gewährt in Österreich für Sorten der Arten, die nach den österreichischen Vorschriften Sortenschutz erhalten können.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR090800993
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 90827faa2aef738215b4df0e1936191f4a90558997ab0b38d3049716927c6da5