SortSchBek 1990
(XXXX)
Ein dem Sortenschutz nach dem Sortenschutzgesetz entsprechender Schutz wird in der Deutschen Demokratischen Republik auch Personen mit Wohnsitz oder Sitz im Geltungsbereich des Sortenschutzgesetzes gewährt.
Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR021040990
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b778387f470c68300ed50de45f1b9b11a544c8fe85efb0d997d3e4052114b79a