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§ 10Sachbezüge

Verordnung über den Urlaub der Soldatinnen und Soldaten

Bei der Gewährung eines Urlaubs unter Wegfall der Geldbezüge entfallen auch die Sachbezüge, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt worden ist.
Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 14.5.1997 I 1134

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 20.8.2021 I 3932

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR005290957

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 522ce3c68cf598c9323c61645677424890bd331bb96106d67aa1b26c33f898b2

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