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Dritter Abschnitt Schlußvorschriften

Verordnung über den Urlaub der Soldatinnen und Soldaten

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 14.5.1997 I 1134

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 20.8.2021 I 3932

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR005290957

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 522ce3c68cf598c9323c61645677424890bd331bb96106d67aa1b26c33f898b2

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