SoldErnAnO 2026
Abschnitt 3 Zuständigkeiten für Reservistinnen und Reservisten, Soldatinnen und Soldaten, die nach dem Vierten und Fünften Abschnitt des Soldatengesetzes Wehrdienst leisten und Soldaten, die nach dem Wehrpflichtgesetz Wehrdienst leisten
Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.
Sonst: Ersetzt AnO 51-1-13-10 v. 22.9.2015 I 1597 (SoldErnAnO 2015)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR1460A0025
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cbf84664fcd05f7721d59f1725b1b429b9c55ca26f8fbdc4bf0ed50ba4fed909