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SokaSiG2

§ 30Betrieblicher Anwendungsbereich

Gesetz zur Sicherung der tarifvertraglichen Sozialkassenverfahren

Die §§ 28 und 29 gelten nicht für Betriebe, die Mitglied einer Konditorinnung sind.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR335610017

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 96eb9bb08c4bf7dd0aa7cc7dadfdc49d7499c8f7f776fd3e84c46674551f2754

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