(Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I Nr. 61 v. 7.9.2017, S. 454)
Protokollnotiz vom 4. September 2008
zum Tarifvertrag über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für die Beschäftigten in der Brot- und Backwarenindustrie vom 20. Februar 1970 in der Fassung vom 23. Juni 2005
Die Wartezeitregelung in § 5 Nr. 1 und 3 des Tarifvertrages hat keinen Einfluss auf die Regelung der Unverfallbarkeit in § 5 Nr. 4 des Tarifvertrages.
Protokollnotiz vom 28. Februar 1977
zu § 3 der Anlage zu § 5 Abs. 5 des Tarifvertrags vom 20. Februar 1970 in der Fassung vom 25. Oktober 1976
Die Regelung umfasst nur Fälle, in denen ein Arbeitnehmer mit dem Ausscheiden aus dem Betrieb zugleich aus dem fachlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages ausscheidet.
Fassungsangaben der Quelle
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
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