Zusätzliche Altersversorgung im Maler- und Lackiererhandwerk
§ 2
Urlaubsregelungen im Maler- und Lackiererhandwerk
§ 3
Sozialkassenverfahren im Maler- und Lackiererhandwerk
Abschnitt 2
Dachdeckerhandwerk
§ 4
Zusätzliche Altersversorgung im Dachdeckerhandwerk
§ 5
Ergänzende überbetriebliche Altersversorgung im Dachdeckerhandwerk
§ 6
Beschäftigungssicherung im Dachdeckerhandwerk
§ 7
13. Monatseinkommen im Dachdeckerhandwerk
§ 8
Berufsbildung im Dachdeckerhandwerk
§ 9
Sozialkassenverfahren im Dachdeckerhandwerk
§ 10
Bemessungsgrundlagen für die Sozialkassenverfahren im Dachdeckerhandwerk
Abschnitt 3
Gerüstbauer-Handwerk
§ 11
Zusätzliche Altersversorgung im Gerüstbauer-Handwerk
§ 12
Urlaubsregelungen im Gerüstbauer-Handwerk
§ 13
Lohnausgleich im Gerüstbauer-Handwerk
§ 14
Berufsbildung im Gerüstbauer-Handwerk
§ 15
Sozialkassenverfahren im Gerüstbauer-Handwerk
Abschnitt 4
Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk
§ 16
Zusätzliche Altersversorgung im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk
§ 17
Berufsbildung im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk
§ 18
Sozialkassenverfahren im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk
§ 19
Bemessungsgrundlagen für die Sozialkassenverfahren im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk
§ 20
Betrieblicher Anwendungsbereich
Abschnitt 5
Betonsteingewerbe Nordwestdeutschland
§ 21
Zusätzliche Altersversorgung im Betonsteingewerbe Nordwestdeutschland
§ 22
Verfahren der zusätzlichen Altersversorgung im Betonsteingewerbe Nordwestdeutschland
Abschnitt 6
Steine- und Erden-Industrie, Betonsteinhandwerk und Ziegelindustrie in Bayern
§ 23
Zusätzliche Altersversorgung in der Steine- und Erden-Industrie, im Betonsteinhandwerk und in der Ziegelindustrie in Bayern
§ 24
Ergänzende zusätzliche Altersversorgung in der Steine- und Erden-Industrie, im Betonsteinhandwerk und in der Ziegelindustrie in Bayern
§ 25
Verfahren für die Zusatzversorgung in der Steine- und Erden-Industrie, im Betonsteinhandwerk und in der Ziegelindustrie in Bayern
§ 26
Verfahren für die Zusatzversorgung der Wehrdienstleistenden in der Steine- und Erden-Industrie, im Betonsteinhandwerk und in der Ziegelindustrie in Bayern
§ 27
Betrieblicher Anwendungsbereich
Abschnitt 7
Bäckerhandwerk
§ 28
Aus- und Weiterbildung im Bäckerhandwerk
§ 29
Einzug der Beiträge für die Aus- und Weiterbildung im Bäckerhandwerk
§ 30
Betrieblicher Anwendungsbereich
Abschnitt 8
Brot- und Backwarenindustrie
§ 31
Zusatzversorgung in der Brot- und Backwarenindustrie
§ 32
Verfahren für die Zusatzversorgung in der Brot- und Backwarenindustrie
Abschnitt 9
Tageszeitungen
§ 33
Zusätzliche Altersversorgung für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen
Abschnitt 10
Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau
§ 34
Berufsbildung im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau
§ 35
Berufsbildung im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau im Beitrittsgebiet
Abschnitt 11
Land- und Forstwirtschaft
§ 36
Zusätzliche Altersversorgung in der Land- und Forstwirtschaft
§ 37
Berufsbildung in der Land- und Forstwirtschaft in Hessen
§ 38
Berufsbildung in der Forstwirtschaft in Niedersachsen
Abschnitt 12
Schlussbestimmungen, allgemeine Vorschriften
§ 39
Beendigung des Tarifvertrags
§ 40
Persönlicher Anwendungsbereich
§ 41
Geltung der tarifvertraglichen Rechtsnormen
§ 42
Verhältnis zur Allgemeinverbindlichkeit nach dem Tarifvertragsgesetz
Fassungsangaben der Quelle
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
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