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SokaSiG

§ 5Berufsbildungsverfahren im Berliner Baugewerbe

Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

Die Rechtsnormen des Tarifvertrags über das Verfahren für die Berufsbildung im Berliner Baugewerbe gelten in der aus der Anlage 24 ersichtlichen Fassung vom 10. Dezember 2002 in seinem Geltungsbereich für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer für den Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis zur Beendigung des Tarifvertrags.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR121000017

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 41937cf9e1963155b58d6c50c87f38ab99dd0a50ced5448f8af30dc6848f0959

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