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SKPersStruktAnpG

§ 11Evaluation

Gesetz zur Anpassung der personellen Struktur der Streitkräfte

Das Bundesministerium der Verteidigung prüft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern die Regelungen dieses Gesetzes bis zum 30. September 2014 insbesondere mit dem Ziel der Bewertung der haushalterischen Tragfähigkeit und legt hierzu dem Kabinett bis zum 31. Dezember 2014 einen Bericht vor.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 10 G v. 20.8.2021 I 3932

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR158310012

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9ec28757319684411df54646b6feedba694f50b5f166eba9ee3b941458b9bbe9

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