Zum Gesetzesinhalt

SiMedErl

Art III

Erlaß über die Stiftung der Silbermedaille für den Behindertensport

Der Ausgezeichnete erhält eine Verleihungsurkunde. Das Ehrenzeichen geht in das Eigentum des Ausgezeichneten über.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR005890978

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 45c2b1375ce2300f354f87886b2a4841435e1444c7692cf9f037b5bb7beb29f9

XML-Quelle beim Herausgeber