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SichLVV

§ 2

Verordnung über die Übertragung von Aufgaben und Befugnissen eines Sicherungsfonds für die Lebensversicherung an die Protektor Lebensversicherungs-AG

Die Protektor Lebensversicherungs-AG hat dem Bundesministerium der Finanzen Änderungen ihrer Satzung zur Genehmigung vorzulegen. § 13 Abs. 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes bleibt unberührt.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR117000006

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 872e6df185c4b7e0d6e7f02feed09f2cdb889745f006d1987863eb7ce13cc5c0

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