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SGleibWV

§ 26Inkrafttreten

Verordnung über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen durch Soldatinnen der Bundeswehr

Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 22.1.2024 I Nr. 17

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR139400005

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0441ffd0171a7938c6c95fa00da607302c55c2f16836aba34eb4dc7d4e426c6d

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