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SGFFG

Allgemeine Hinweise

Gesetz zur Förderung der Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen für den Schienengüterfernverkehr

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 13.8.2013 +++)

Das G wurde als Artikel 1 des G v. 7.8.2013 I 3115 vom Bundestag mit Zustimmung
des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 3 dieses G am 13.8.2013 in Kraft
getreten.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 5 G v. 9.6.2021 I 1730

Hinweis: Änderung durch Art. 20 G v. 22.7.2026 I Nr. 224 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR311510013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5c180a791b358161055c17181deca6fd386bc1644bdd92cab0b7a02d74250abc

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