SGBAT
Erster Abschnitt (weggefallen)
Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil -
Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 67 Nr. 1 G v. 21.12.2000 I 1983
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR030159975
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cd770edeeb5f37ae4a3bf41213b2ec906a55f7b572dfccc21d10c75b5c8cfe5f