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SGBAT

(XXXX) §§ 17 - 20(weggefallen)

Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil -

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 67 Nr. 1 G v. 21.12.2000 I 1983

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR030159975

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cd770edeeb5f37ae4a3bf41213b2ec906a55f7b572dfccc21d10c75b5c8cfe5f

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