SGB 7
§ 7Begriff
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 12.5.2026 I Nr. 140
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR125410996
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ed0a8758bdc585785327f8b7739386a9c9861e9adb20535b57c34bfdea1402b3
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (3)
- Anlage 9 SokaSiG2(zu § 3 Absatz 1) Tarifvertrag über das Verfahren für den Urlaub und die Zusatzversorgung im Maler- und Lackiererhandwerk vom 23. November 2005, zuletzt geändert durch Tarifvertrag vom 30. Juni 2011
„… nd, c) für die ZVK-Zukunft-Erwerbsunfähigkeitsrenten infolge eines Versicherungsfalles im Sinne des § 7 SGB VII der vollständige Rentenbescheid des Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung, aus dem sich eine Erwerbsminderung von …“
- Anlage 10 SokaSiG2(zu § 3 Absatz 2) Tarifvertrag über das Verfahren für den Urlaub und die Zusatzversorgung im Maler- und Lackiererhandwerk vom 23. November 2005, zuletzt geändert durch Tarifvertrag vom 4. Dezember 2008
„… nd, c) für die ZVK-Zukunft-Erwerbsunfähigkeitsrenten infolge eines Versicherungsfalles im Sinne des § 7 SGB VII der vollständige Rentenbescheid des Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung, aus dem sich eine Erwerbsminderung von …“
- Anlage 11 SokaSiG2(zu § 3 Absatz 3) Tarifvertrag über das Verfahren für den Urlaub und die Zusatzversorgung im Maler- und Lackiererhandwerk vom 23. November 2005
„… nd, c) für die ZVK-Zukunft-Erwerbsunfähigkeitsrenten infolge eines Versicherungsfalles im Sinne des § 7 SGB VII der vollständige Rentenbescheid des Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung, aus dem sich eine Erwerbsminderung von …“