SGB 6
§ 98Reihenfolge bei der Anwendung von Berechnungsvorschriften
- 1.
- Versorgungsausgleich und Rentensplitting,
- 2.
- Leistungen an Berechtigte im Ausland,
- 3.
- Aufteilung von Witwenrenten oder Witwerrenten auf mehrere Berechtigte,
- 4.
- Waisenrente und andere Leistungen an Waisen,
- 4a.
- Einkommensanrechnung beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung,
- 5.
- Rente und Leistungen aus der Unfallversicherung,
- 6.
- Witwenrente und Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten und Ansprüche infolge Auflösung der letzten Ehe,
- 7.
- (weggefallen)
- 7a.
- Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst,
- 8.
- Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes,
- 9.
- mehrere Rentenansprüche.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 19.2.2002 I 754, 1404, 3384;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 2a G v. 24.7.2026 I Nr. 228
Sonst: Ergänzung aufgrund der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 v. 24.11.2025 I Nr. 278 ist berücksichtigt
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR122610989
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7b381fc8e4becc58437be4c5e1e666f9490a110a1b9edca2793544745da4af7a