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SGB 6

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 19.2.2002 I 754, 1404, 3384;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 2a G v. 24.7.2026 I Nr. 228

Sonst: Ergänzung aufgrund der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 v. 24.11.2025 I Nr. 278 ist berücksichtigt

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR122610989

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7b381fc8e4becc58437be4c5e1e666f9490a110a1b9edca2793544745da4af7a

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Inhaltsverzeichnis

Zweiter Unterabschnitt Rentenversicherungsbericht und Sozialbeirat§ 154Rentenversicherungsbericht und weitere Berichte zur Alterssicherung§ 154aSicherungsniveau vor Steuern§ 155Aufgabe des Sozialbeirats§ 156Zusammensetzung des SozialbeiratsZweiter Abschnitt Beiträge und VerfahrenErster Unterabschnitt BeiträgeErster Titel Allgemeines§ 157Grundsatz§ 158Beitragssätze§ 159Beitragsbemessungsgrenzen§ 160VerordnungsermächtigungZweiter Titel Beitragsbemessungsgrundlagen§ 161Grundsatz§ 162Beitragspflichtige Einnahmen Beschäftigter§ 163Sonderregelung für beitragspflichtige Einnahmen Beschäftigter§ 164§ 165Beitragspflichtige Einnahmen selbständig Tätiger§ 166Beitragspflichtige Einnahmen sonstiger Versicherter§ 167Freiwillig VersicherteDritter Titel Verteilung der Beitragslast§ 168Beitragstragung bei Beschäftigten§ 169Beitragstragung bei selbständig Tätigen§ 170Beitragstragung bei sonstigen Versicherten§ 171Freiwillig Versicherte§ 172Arbeitgeberanteil bei Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht§ 172aBeitragszuschüsse des Arbeitgebers für Mitglieder berufsständischer VersorgungseinrichtungenVierter Titel Zahlung der Beiträge§ 173Grundsatz§ 174Beitragszahlung aus dem Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen§ 175Beitragszahlung bei Künstlern und Publizisten§ 176Beitragszahlung und Abrechnung bei Bezug von Sozialleistungen, bei Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen§ 176aBeitragszahlung und Abrechnung bei Pflegepersonen§ 176bBeitragszahlung und Abrechnung für Bezieher von Übergangsgebührnissen§ 176cBeitragszahlung und Abrechnung für Bezieher von Erwerbsschadensausgleich§ 177Beitragszahlung für Kindererziehungszeiten§ 178VerordnungsermächtigungFünfter Titel Erstattungen§ 179Erstattung von Aufwendungen§ 180VerordnungsermächtigungSechster Titel Nachversicherung§ 181Berechnung und Tragung der Beiträge§ 182Zusammentreffen mit vorhandenen Beiträgen§ 183Erhöhung und Minderung der Beiträge bei Versorgungsausgleich§ 184Fälligkeit der Beiträge und Aufschub§ 185Zahlung der Beiträge und Wirkung der Beitragszahlung§ 186Zahlung an eine berufsständische Versorgungseinrichtung§ 186aZeiten einer besonderen Auslandsverwendung im NachversicherungszeitraumSiebter Titel Zahlung von Beiträgen in besonderen Fällen§ 187Zahlung von Beiträgen und Ermittlung von Entgeltpunkten aus Beiträgen beim Versorgungsausgleich§ 187aZahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters§ 187bZahlung von Beiträgen bei Abfindungen von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung oder von Anrechten bei der Versorgungsausgleichskasse§ 188Beitragszahlung für Zeiten einer besonderen AuslandsverwendungAchter Titel Berechnungsgrundsätze§ 189BerechnungsgrundsätzeZweiter Unterabschnitt VerfahrenErster Titel Meldungen§ 190Meldepflichten bei Beschäftigten und Hausgewerbetreibenden§ 190aMeldepflicht von versicherungspflichtigen selbständig Tätigen§ 191Meldepflichten bei sonstigen versicherungspflichtigen Personen§ 192Meldepflichten bei Einberufung zum Wehrdienst oder Zivildienst§ 192aMeldepflicht für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung§ 192bMeldepflichten bei Bezug von Übergangsgebührnissen§ 192cMeldepflichten bei Bezug von Erwerbsschadensausgleich§ 193Meldung von sonstigen rechtserheblichen Zeiten§ 194Gesonderte Meldung und Hochrechnung§ 195VerordnungsermächtigungZweiter Titel Auskunfts- und Mitteilungspflichten§ 196Auskunfts- und MitteilungspflichtenDritter Titel Wirksamkeit der Beitragszahlung§ 197Wirksamkeit von Beiträgen§ 198Neubeginn und Hemmung von Fristen§ 199Vermutung der Beitragszahlung§ 200Änderung der Beitragsberechnungsgrundlagen§ 201Beiträge an nicht zuständige Träger der Rentenversicherung§ 202Irrtümliche Pflichtbeitragszahlung§ 203Glaubhaftmachung der BeitragszahlungVierter Titel Nachzahlung§ 204Nachzahlung von Beiträgen bei Ausscheiden aus einer internationalen Organisation§ 205Nachzahlung bei Strafverfolgungsmaßnahmen§ 206Nachzahlung für Geistliche und Ordensleute§ 207Nachzahlung für Ausbildungszeiten§ 208(weggefallen)§ 209Berechtigung und Beitragsberechnung zur NachzahlungFünfter Titel Beitragserstattung und Beitragsüberwachung§ 210Beitragserstattung§ 211Sonderregelung bei der Zuständigkeit zu Unrecht gezahlter Beiträge§ 212Beitragsüberwachung§ 212aPrüfung der Beitragszahlungen und Meldungen für sonstige Versicherte, Nachversicherte und für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung§ 212bPrüfung der Beitragszahlung bei versicherungspflichtigen SelbständigenDritter Abschnitt Beteiligung des Bundes, Finanzbeziehungen und ErstattungenErster Unterabschnitt Beteiligung des Bundes§ 213Zuschüsse des Bundes§ 214Liquiditätssicherung§ 214aLiquiditätserfassung§ 215Beteiligung des Bundes in der knappschaftlichen RentenversicherungZweiter Unterabschnitt Nachhaltigkeitsrücklage und Finanzausgleich§ 216Nachhaltigkeitsrücklage§ 217Anlage der Nachhaltigkeitsrücklage§ 218(weggefallen)§ 219Finanzverbund in der allgemeinen Rentenversicherung§ 220Aufwendungen für Leistungen zur Teilhabe, Verwaltung und Verfahren§ 221Ausgaben für das Verwaltungsvermögen§ 222ErmächtigungDritter Unterabschnitt Erstattungen§ 223Wanderversicherungsausgleich und Wanderungsausgleich§ 224Erstattung durch die Bundesagentur für Arbeit§ 224aTragung pauschalierter Beiträge für Renten wegen voller Erwerbsminderung§ 224bErstattung für Begutachtung in Angelegenheiten der Grundsicherung§ 225Erstattung durch den Träger der Versorgungslast§ 226VerordnungsermächtigungVierter Unterabschnitt Abrechnung der Aufwendungen§ 227Abrechnung der AufwendungenFünftes Kapitel SonderregelungenErster Abschnitt Ergänzungen für SonderfälleErster Unterabschnitt Grundsatz§ 228GrundsatzZweiter Unterabschnitt Versicherter Personenkreis§ 229Versicherungspflicht§ 229aVersicherungspflicht im Beitrittsgebiet