SGB XIV
§ 3Leistungen der Sozialen Entschädigung
Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung -
- 1.
- Leistungen des Fallmanagements und Leistungen in einer Traumaambulanz als Schnelle Hilfen nach Kapitel 4,
- 2.
- die Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung nach Kapitel 5,
- 3.
- Leistungen zur Teilhabe nach Kapitel 6,
- 4.
- Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nach Kapitel 7,
- 5.
- Leistungen bei Blindheit nach Kapitel 8,
- 6.
- Entschädigungszahlungen nach Kapitel 9,
- 7.
- den Berufsschadensausgleich nach Kapitel 10,
- 8.
- Besondere Leistungen im Einzelfall nach Kapitel 11,
- 9.
- Leistungen bei Überführung und Bestattung nach Kapitel 12,
- 10.
- den Ausgleich in Härtefällen nach Kapitel 13,
- 11.
- Leistungen bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland nach Kapitel 14 sowie
- 12.
- Leistungen nach den Vorschriften zu Besitzständen nach Kapitel 23.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 17.6.2026 I Nr. 179
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR265210019
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 080a809e1113146f3f5e89b78c0eed632153e8012104b136cef9d92b0b2b6c86