SGB 10/Kap3
Art II Übergangs- und Schlußvorschriften zum Zehnten Buch Sozialgesetzbuch sowie weitere Änderungen von Gesetzen
Sozialgesetzbuch - Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten -
Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 67 Nr. 4 G v. 21.12.2000 I 1983
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR014509982
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 04ab7000b018dfedb95e9851522847e561d4c8ca197581df50d0876a98585eb8