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SGB7§178Abs1V 3

Dritte Verordnung zur Neufestsetzung der Neurenten-Faktoren nach § 178 Absatz 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR1740B0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 30b4dc6d876238428a10bb38955f35ce64fe25a551dde64cfcface7d68515fd9

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