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SGB7§178Abs1V

§ 2Inkrafttreten

Verordnung zur Neufestsetzung der Neurenten-Faktoren nach § 178 Absatz 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR200500014

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6e293e328d4493f6e1c8ae4707da62346e1b70c3d0f6f0c78da5b82cfcb920fb

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