SGB3EntGRuhV
§ 2
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 40 G v. 20.12.2011 I 2854
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR335900997
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 16f72552e19511c9c73141aed2b4d1912f77f77ff46a4d4cb62120bd7931a895
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 156 SGB 3Ruhen des Anspruchs bei anderen Sozialleistungen
„Der Rente wegen voller Erwerbsminderung im Sinne des § 156 Absatz 1 Nummer 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch steht die Dienstbeschädigungsteilrente im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 2 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz …“