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SEV

§ 3Inkrafttreten

Verordnung zum Soldatenentschädigungsgesetz

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0C40A0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3e0a77e46d712e7a8b8f716a95cf5907782131745f033c17e26c7c755d097662

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