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SEuSCEVVorschlG

Allgemeine Hinweise

Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates über befristete Maßnahmen in Bezug auf die Hauptversammlungen Europäischer Gesellschaften (SE) und die Generalversammlungen Europäischer Genossenschaften (SCE)

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 20.5.2020 +++)

Das G wurde als Artikel 1a des G v. 15.5.2020 I 948 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 2 dieses G am 20.5.2020 in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR094810020

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e22551c6f9d6ae11efafbfa93ea814f4bd9bd0c43123bb02cbffbabc72ced0d7

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