SEIVerfMAusbV 2004
§ 8Abschlussprüfung
- 1.
- als Prüfungsstück:Herstellen einer Baugruppe mit elektropneumatischen oder elektrohydraulischen und elektrotechnischen Steuerungselementen einschließlich Funktionsprüfung oder Herstellen eines fachrichtungsspezifischen Produktes nach Vorgabe;
- 2.
- als Arbeitsproben:
- a)
- Einstellen oder Inbetriebnehmen einer automatisierten oder teilautomatischen Fertigungsanlage oder eines Anlagenteils,
- b)
- Instandsetzen einer mechanischen Baugruppe,
- c)
- Probenehmen, Prüfen und Analysieren einschließlich Dokumentieren,
- d)
- Fehlersuche.
- 1.
- im Prüfungsfach Technologie:
- a)
- in der Fachrichtung Baustoffe:
- aa)
- Arbeitssicherheit, Umweltschutz sowie rationelle Energieverwendung,
- bb)
- Einteilung, Eigenschaften und Verwendung von Zement, Kalk/Dolomit und Gips,
- cc)
- Mess-, Steuerungs-, Regelungs- und Prozessleittechnik für den Betrieb von Produktionsanlagen für Baustoffe,
- dd)
- Aufbau und Wirkungsweise von Maschinen und Anlagen der Baustoffproduktion,
- ee)
- Prüftechniken und Analyseverfahren von Zement, Kalk/Dolomit und Gips,
- ff)
- Abfüllen, Verladen, Wiegen und Versandvorbereiten;
- b)
- in der Fachrichtung Transportbeton:
- aa)
- Arbeitssicherheit, Umweltschutz sowie rationelle Energieverwendung,
- bb)
- Einteilung, Eigenschaften und Verwendung von Transportbeton und Werkfrischmörtel,
- cc)
- Mess-, Steuerungs-, Regelungs- und Prozessleittechnik für den Betrieb von Mischanlagen,
- dd)
- Aufbau und Wirkungsweise von Mischanlagen,
- ee)
- Prüftechniken und Analyseverfahren von Frischbeton und Werkfrischmörtel,
- ff)
- Disponieren von Ausgangsstoffen und Lieferungen;
- c)
- in der Fachrichtung Gipsplatten oder Faserzement:
- aa)
- Arbeitssicherheit, Umweltschutz sowie rationelle Energieverwendung,
- bb)
- Einteilung, Eigenschaften und Verwendung von Gipsplatten und Faserzement,
- cc)
- Mess-, Steuerungs-, Regelungs- und Prozessleittechnik für den Betrieb von Produktionsanlagen für Gipsplatten und Faserzement,
- dd)
- Verfahrenstechnik und Stoffumwandlungen bei der Herstellung von Gipsplatten und Faserzement,
- ee)
- Aufbau und Wirkungsweise von Maschinen und Anlagen für die Gipsplatten- und Faserzementproduktion,
- ff)
- Prüftechniken und Analyseverfahren von Gipsplatten und Faserzementprodukten,
- gg)
- Verladen, Wiegen und Versandvorbereiten;
- d)
- in der Fachrichtung Kalksandsteine oder Porenbeton:
- aa)
- Arbeitssicherheit, Umweltschutz sowie rationelle Energieverwendung,
- bb)
- Einteilung, Eigenschaften und Verwendung von Kalksandsteinen und Porenbeton,
- cc)
- Mess-, Steuerungs-, Regelungs- und Prozessleittechnik für den Betrieb von Produktionsanlagen für Kalksandsteine und Porenbeton,
- dd)
- Verfahrenstechnik und Stoffumwandlungen bei der Herstellung von Kalksandsteinen und Porenbeton,
- ee)
- Aufbau und Wirkungsweise von Maschinen und Anlagen für die Kalksandstein- und Porenbetonproduktion,
- ff)
- Prüftechniken und Analyseverfahren von Kalksandsteinen und Porenbeton,
- gg)
- Verladen und Versandvorbereiten;
- e)
- in der Fachrichtung vorgefertigte Betonerzeugnisse:
- aa)
- Arbeitssicherheit, Umweltschutz sowie rationelle Energieverwendung,
- bb)
- Einteilung, Eigenschaften und Verwendung von vorgefertigten Betonerzeugnissen,
- cc)
- Mess-, Steuerungs-, Regelungs- und Prozessleittechnik für den Betrieb von Produktionsanlagen zur Herstellung von vorgefertigten Betonerzeugnissen,
- dd)
- Aufbau und Wirkungsweise von Maschinen und Anlagen zur Produktion von vorgefertigten Betonerzeugnissen,
- ee)
- Prüftechniken und Analyseverfahren bei der Herstellung vorgefertigter Betonerzeugnisse,
- ff)
- Lagern, Versandvorbereiten und Verladen;
- f)
- in der Fachrichtung Asphalttechnik:
- aa)
- Arbeitssicherheit, Umweltschutz sowie rationelle Energieverwendung,
- bb)
- Einteilung und Eigenschaften von Guss- und Walzasphalt,
- cc)
- Disponieren von Mischungen, Materialfluss und Materialtransporten,
- dd)
- Mess-, Steuerungs-, Regelungs- und Prozessleittechnik für den Betrieb von Produktionsanlagen zur Herstellung von Asphalt,
- ee)
- Aufbau und Wirkungsweise von Maschinen und Anlagen zur Produktion von Guss- und Walzasphalt,
- ff)
- Prüftechniken und Analyseverfahren bei der Herstellung von Guss- und Walzasphalt,
- gg)
- Qualitätssicherung bei der Herstellung von Asphalt;
- 2.
- im Prüfungsfach Arbeitsplanung:
- a)
- Handhaben von Skizzen und technischen Zeichnungen, Tabellen, Statistiken, Diagrammen, Montage-, Schalt- und Arbeitsplänen, Materialfluss- und Funktionsablaufplänen sowie von Betriebsablaufplänen,
- b)
- Interpretation technischer Daten,
- c)
- anwendungsbezogene Datenverarbeitung;
- 3.
- im Prüfungsfach Technische Mathematik:
- a)
- Ermitteln von Mischungen und Dosierungen,
- b)
- Rechnen mit physikalischen und technischen Größen,
- c)
- Ermitteln und Auswerten von Produktionsdaten;
- 4.
- im Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde:allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt.
- 1.
- im Prüfungsfach Technologie 120 Minuten,
- 2.
- im Prüfungsfach Arbeitsplanung 90 Minuten,
- 3.
- im Prüfungsfach Technische Mathematik 90 Minuten,
- 4.
- im Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR018000004
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6e58250894fbf1b3ad710805b9e93d840140c8f47f1900a94fcf98d16fc0af27