SeeUnterkunftsV
§ 25Büroräume
Sonst: Ersetzt V 9513-38-3 v. 25.7.2013 BAnz AT 30.07.2013 V1 (SeeUnterkunftsV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR145300019
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9b7232b55a000f56b31a6fbc4d14ff4c958c3b477803806085eeb7e14dd33514
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (1)
- Anlage WSBGebV(zu § 2) Gebühren- und Auslagenverzeichnis
„… atz 2 und 4, § 16 Absatz 2 und 8, § 17 Absatz 6, § 18 Absatz 3, § 19 Absatz 2, § 20 Absatz 4 und 7, § 25 SeeUnterkunftsV 65,80 C. Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen auf dem Gebiet der Besetzung von Schiffen nach Schiffsbesetzun …“