(1) Unbeschadet der Bestimmungen des Abfall-Übereinkommens ist das Einleiten umweltschädlicher ölhaltiger Gemische auf den in § 3 Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Wasserflächen verboten.
(2) Das Schiff ist bei der Einleitung von Öl oder ölhaltigen Gemischen ins Meer nicht in Fahrt im Sinne von Anlage I Regel 15 Absatz 2, 3 oder 6 oder Regel 34 Absatz 1 des MARPOL-Übereinkommens, wenn es die Reise nur zur Einleitung dieser Stoffe durchführt.
(3) Der Schiffsführer oder der sonst für den Schiffsbetrieb Verantwortliche darf nicht zulassen, dass an Rohrleitungen von und zu Tanks für Ölrückstände weitere Verbindungen nach außenbords als genormte Abflussanschlüsse nach Anlage I Regel 13 des MARPOL-Übereinkommens angebracht werden. Als unmittelbare Verbindung nach außenbords gilt auch, wenn eine Umgehung der in der Anlage I Regel 14 Absatz 1 und 2 des MARPOL-Übereinkommens vorgeschriebenen Ölfilteranlage vorhanden ist.
Fassungsangaben der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 13.12.2019 I 2739
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir Google Analytics und Jetpack zur statistischen Auswertung von Besuchen und Kontaktklicks sowie externe Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Sie können alle optionalen Dienste ablehnen oder Ihre Auswahl festlegen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ ändern oder widerrufen.
Notwendig
Immer aktiv
Diese Funktionen sind für den Betrieb der Website und das Speichern Ihrer Datenschutz-Auswahl erforderlich.
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistik
Google Analytics und Jetpack helfen uns, die Nutzung der Website auszuwerten. Dazu gehören Seitenaufrufe, erfolgreiche Kontaktformular-Übermittlungen sowie Klicks auf Telefon- und E-Mail-Links. Die Messung startet erst mit Ihrer Einwilligung.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Externe Inhalte
Erlaubt das Laden externer Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Dabei wird eine Verbindung zu den jeweiligen Anbietern hergestellt.