SeeUmwVerhV
§ 11Aushänge zur Müllbehandlung
Verordnung über das umweltgerechte Verhalten in der Seeschifffahrt
- 1.
- sich an Bord ein aktuelles gemeinsames Merkblatt des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie und von Verbänden des Wassersports über die umweltgerechte Abfallbehandlung und Entsorgung auf Schiffen oder ein solches Merkblatt eines Verbandes befindet, das mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie oder dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur abgestimmt ist, und
- 2.
- die an Bord befindlichen Personen darüber vor Antritt der Fahrt informiert worden sind.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 13.12.2019 I 2739
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR137110014
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e879c6d9d4d8fc3410346859d5612c8753de4b8def1182c179c675481be10b43