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SDLWindV

Anlage 2

Verordnung zu Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen

(Fundstelle: BGBl. I 2009, 1745)
Anlage öffnen (PDF) mit Nneu = Anzahl aller neu errichteten oder repowerten Windenergie-Erzeugungseinheiten und der gesamten Betriebsbereiten installierten Wirkleistung.
Anlage öffnen (PDF) mit NWEA = Anzahl aller alten und neuen Windenergie-Erzeugungseinheiten in der erweiterten Windenergie-Erzeugungsanlage.
Qvb, gefordert ist die gemäß §§ 2 und 3 geforderte Verfügbare Blindleistung Qvb, wenn eine Windenergie-Erzeugungsanlage ausschließlich aus neu errichteten oder repowerten Windenergie-Erzeugungseinheiten bestehen würde.
Qvb, anteilig, NAP ist die anteilig am Netzverknüpfungspunkt geforderte Verfügbare Blindleistung Qvb, wenn eine erweiterte Windenergie-Erzeugungsanlage sowohl aus neu errichteten als auch aus alten Windenergie-Erzeugungseinheiten besteht:Anlage öffnen (PDF)
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 13.10.2016 I 2258

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR173400009

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b71d89b02069243f731c85ff0ec634756b17a9f95d4c32de9cdac180b3e75310

XML-Quelle beim Herausgeber