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SchVG

§ 3Transparenz des Leistungsversprechens

Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen

Nach den Anleihebedingungen muss die vom Schuldner versprochene Leistung durch einen Anleger, der hinsichtlich der jeweiligen Art von Schuldverschreibungen sachkundig ist, ermittelt werden können.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 25 G v. 23.10.2024 I Nr. 323

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR251210009

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 41a6cb8214df67742ce4ad77c8636f6bedf860b8fdee1d0efe2cd6f0e104aaaa

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